Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sind fester Bestandteil unserer Arbeitswelt. Das Arbeitsrecht regelt die unterschiedlichen Bereiche solcher Streitigkeiten. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Gesetzen werden z.B. Auszubildende und Arbeitnehmende geschützt. Thematisiert werden der Mindestlohn, Tarifverträge, Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz oder Teilzeitmodelle.
Sind Sie selbst betroffen, empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts. Wir können keine konkrete juristische Beratung anbieten. Prinzipiell bieten mehrere Akteure im Arbeitsmarkt kostenfreie Rechtsberatung an, allerdings ist dieses Angebot in der Regel auf Mitglieder der jeweiligen (gewerkschaftlichen) Organisation beschränkt. Zu mehreren arbeitsrechtlichen Themen berät das Bürgertelefon des Bundessozialministeriums.
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